CO2-Effizienz
Auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt
Erstellt am: 06.11.2020
Hinweis: Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km reduziert sich der angegebene Betrag der Jahressteuer für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Diese steuerliche Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.